Podologie oder Fußpflege?
Wo ist eigentlich der Unterschied?
Fußpflege-Praxen begegnen einem zur Zeit ja an „jeder Ecke”. Die Auswahl ist groß... sollte man meinen.Aber...
Fußpflege ist nicht gleich Fußpflege.Die „kosmetische” Fußpflege
Bei den meisten Angeboten, die uns begegnen, wird es sich um das Fachgebiet der reinen „kosmetischen Fußpflege” handeln. Eine Praxis für „kosmetische Fußpflege” bietet dem Kunden ausschließlich schönheitskorrigierende, kosmetische und pflegende Behandlungen am Fuß. Um eine Fußpflegepraxis mit rein kosmetischem Hintergrund zu eröffnen, sind keinerlei gesetzliche Vorgaben für Lehrinhalte und die Zahl der Unterrichtsstunden vorgeschrieben.Die Ausbildungszeit hängt allein von der jeweiligen Kosmetikschule ab, die besucht wurde. Auch eine Überwachung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Kosmetische Fußpfleger/-innen dürfen auch ohne jegliche Ausbildung die medizinische Fußpflege als Tätigkeit anbieten, sie dürfen sich jedoch ohne die entsprechende Qualifikation und die dazugehörigen Abschlüsse nicht medizinische Fußpfleger oder Podologe nennen.
Die „medizinische” Fußpflege - auch Podologie genannt
In der „medizinischen” Fußpflege oder auch Podologie genannt, werden präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlungsmethoden angewandt, zur Vorbeugung am gesunden Fuß und zur Heilung am bereits erkrankten Fuß. Die Podologie gehört zu den medizinischen Heilberufen und wird unterstützend in Zusammenarbeit mit Ärzten, Dermatologen und Orthopäden praktiziert. Podologen/Podologinnen sind dazu qualifiziert, pathologische Veränderungen und Symptome von Erkrankungen am Fuß zu erkennen und nach ärztlicher Absprache eine dementsprechende podologische Behandlung auszuüben.Für Risikogruppen, wie zum Beispiel Diabetiker, Menschen mit Gefäßerkrankungen, Rheumatiker ist das Fachgebiet der Podologie nicht mehr weg zudenken. Im Gegensatz zur „kosmetischen Fußpflege” ist die „Podologie” an gesetzliche Vorgaben für Lehrinhalte und die Zahl der Unterrichtsstunden (Praxisunterricht) gebunden. Staatsexamen, mündliche, schriftliche und praktische Prüfungen müssen absolviert werden.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur mit Zulassung vom Gesundheitsamt. Die Ausbildungsdauer und Ausbildungsart wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Podologische Behandlungen werden von Krankenkassen anerkannt.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 13:00 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr | und nach Absprache
Montag bis Freitag 09:00 - 13:00 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr | und nach Absprache